PZN | 05467145 |
Anbieter | Bombastus-Werke AG |
Packungsgröße | 75 g |
Darreichungsform | Tee |
Produktname | LINDENBLÜTEN BOMBASTUS |
Monopräparat | ja |
Wirksubstanz | Lindenblüten |
Pfl. Arzneimittel | ja |
Rezeptpflichtig | nein |
Apothekenpflichtig | nein |
Maximale Abgabemenge | 5 |
Art der Anwendung?
Bereiten Sie den Tee zu und trinken Sie ihn gleich. Übergießen Sie dafür den Tee mit siedendem Wasser (ca. 150 ml) und geben Sie ihn nach etwa 10-15 Minuten durch ein Teesieb.
Dauer der Anwendung?
Ohne ärztlichen Rat sollten Sie das Arzneimittel nicht länger als 1 Woche anwenden. Bei länger anhaltenden oder regelmäßig wiederkehrenden Beschwerden sollten sie Ihren Arzt aufsuchen.
Überdosierung?
Es sind keine Überdosierungserscheinungen bekannt. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihren Arzt.
Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.
Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.
Personen | Kinder und Erwachsene |
Einzeldosis | 1,8 g (1 Teelöffel) |
Gesamtdosis | 1-2 mal täglich |
Zeitpunkt | unabhängig von der Mahlzeit |
Die Inhaltsstoffe entstammen der Pflanze Linde und wirken als natürliches Gemisch. Zur Pflanze selbst:
- Aussehen: Bis zu 25 m hoher, heimatlicher Laubbaum mit weißen, intensiv duftenden Blüten und herzförmigen Blättern
- Vorkommen: nördliche, gemäßigte Zonen
- Verwendete Pflanzenteile und Zubereitungen: Extrakte aus Blüten, selten aus Blättern, Tee aus den Blüten
Lindenblüten werden wegen ihrer schweisstreibenden Wirkung vor allem bei leichteren Erkältungen eingesetzt. Außerdem erleichtern die Inhaltsstoffe das Abhusten von festsitzendem Schleim und mildern Hustenkrämpfe.
- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe
Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Es gibt dazu keine Erkenntnisse. Lassen Sie sich im Zweifelsfalle von Ihrem Arzt oder Apotheker beraten.
- Stillzeit: Lassen Sie sich auch hierzu von Ihrem Arzt oder Apotheker beraten, da es dazu keine Erkenntnisse gibt.
Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
Für das Arzneimittel sind derzeit keine Nebenwirkungen bekannt.
Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.
Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.
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